Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3683
BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81 (https://dejure.org/1981,3683)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1981 - 6 B 23.81 (https://dejure.org/1981,3683)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1981 - 6 B 23.81 (https://dejure.org/1981,3683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).

    Die dem Beschwerdevorbringen allenfalls zu entnehmende Frage, in welchem Umfang und auf welcher sachlichen Grundlage sich ein Kriegsdienstverweigerer mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung auseinandergesetzt haben muß, um die Ernsthaftigkeit der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung deutlich machen zu können, und inwieweit er die dazu von ihm angestellten Überlegungen darzulegen hat, läßt sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles beurteilen und rechtfertigt die Zulassung der Revision deswegen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 14. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 115.80 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
    Denn das Vorbringen der Beschwerde, das Verwaltungsgericht sei von dem Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22) abgewichen, stellt in Wirklichkeit einen Angriff auf die Beweiswürdigung der Vorinstanz dar, der nicht zur Zulassung der Revision führen kann.
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
    Die dem Beschwerdevorbringen allenfalls zu entnehmende Frage, in welchem Umfang und auf welcher sachlichen Grundlage sich ein Kriegsdienstverweigerer mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung auseinandergesetzt haben muß, um die Ernsthaftigkeit der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung deutlich machen zu können, und inwieweit er die dazu von ihm angestellten Überlegungen darzulegen hat, läßt sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles beurteilen und rechtfertigt die Zulassung der Revision deswegen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 14. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 115.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 B 136.80

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.10.1980 - 6 B 115.80

    Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
    Die dem Beschwerdevorbringen allenfalls zu entnehmende Frage, in welchem Umfang und auf welcher sachlichen Grundlage sich ein Kriegsdienstverweigerer mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung auseinandergesetzt haben muß, um die Ernsthaftigkeit der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung deutlich machen zu können, und inwieweit er die dazu von ihm angestellten Überlegungen darzulegen hat, läßt sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles beurteilen und rechtfertigt die Zulassung der Revision deswegen nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 14. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 115.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.11.1981 - 6 B 88.81
    Eine rechtserhebliche Abweichung von diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgestellten Grundsatz liegt selbst dann nicht vor, wenn die vom Verwaltungsgericht dabei angelegten Maßstäbe besonders streng sein sollten (vgl.Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 B 23.81 -).
  • BVerwG, 17.08.1984 - 6 CB 109.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wie der beschließende Senat mehrfach ausgesprochen hat, läßt sich nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalles beurteilen, in welchem Umfang und auf welcher sachlichen Grundlage sich ein Kriegsdienstverweigerer mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung auseinandergesetzt haben muß, um die Ernsthaftigkeit der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung deutlich machen zu können, und inwieweit er die dazu von ihm angestellten Überlegungen darzulegen hat; es ist auch keine grundsätzliche entscheidungsfähige Rechtsfrage, von welchem Maßstab hinsichtlich des Grades an persönlicher Anteilnahme und des Umfangs der von einem bestimmten Wehrpflichtigen - etwa einem Handwerker - zu erwartenden Auseinandersetzung mit den einschlägigen Problemen auszugehen ist (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 B 23.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.06.1981 - 6 B 50.81

    Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage mit Angriffen gegen

    Das gilt selbst dann, wenn das Verwaltungsgericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt haben sollte (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 B 23.81 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 6 B 102.84

    Anwendung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) auf sog. Übergangsfälle -

    Selbst wenn das Verwaltungsgericht besonders strenge Maßstäbe an die vom Kläger nach seiner Persönlichkeit zu erwartende geistige Auseinandersetzung angelegt haben sollte, würde dies nicht die Annahme einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigen (vgl. dazu Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 B 23.81 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht